Hab zu diesem Thema hier nichts erhellendes gefunden, deshalb meine Frage. Hat es jemand geschafft Abarth ( hatte bei mir 17" mit 205er Reifen drauf) Felgen auf dem "normalen" 500er Fiat eingetragen zu bekommen ? Meiner hatte beim Kauf ein Bilstein Fahrwerk mit 17" Abarth Felgen drauf. Der Sachverständige beim TÜV hat dann festgestellt, da die Federn vorn ( bei entlasteter Vorderachse ) lose waren, also zu kurz. Zu den Reifen war seine Meinung es würden max. 195er genehmigt werden. Hab allerdings auch Felgen ABEs gefunden, wo 215er für den 500er zugelassen werden können. Der Abarth ist ja nun ein Baugleiches Fahrzeug, was die Karosserie angeht. Für die Felgen vom Abarth gibt es natürlich keine ABE, da es sich ja um Original Ausstattung handelt. Nun hab ich noch ein Gewindefahrwerk von FK liegen, und in diesem Gutachten stehen z.B. als mögliche Rad/Reifen Kombination eben die 17" mit 205er Reifen drin. Deshalb meine Verwirrung.
17" Felgen mit 205/40 R17 Reifen
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Grundsätzlich ist die Reifengröße machbar, weil es diverse Gutachten gibt, in denen der 205/40er freigeben und auch auf dem 500er geprüft worden ist.
Such Dir hier ein Gutachten eines beliebigen Herstellers, dass den Dimensionen Deiner Abarth-Felge nahe kommt (7x17 ET 35 bzw. 7x17 ET 38) und nimm dieses als Vergleichsgutachten mit zu Deinem TÜV zur Einzelabnahme. Das reicht für die Eintragung der Reifengröße aus.
Aus meinen Erfahrungen von meinen ehemaligen 500ern (312) ist aber beim „Nicht-Abarth“ diese Reifengröße mit der Auflage G01 verbunden, d.h. Du musst nachweisen, dass der Abrollumfang innerhalb der zulässigen Toleranz liegt.
Dies kannst Du entweder durch einen GPS Test beim Fahren oder ein Prüfprotokoll vom Rollenprüfstand nachweisen - hier kommt es auf Deinen Prüfer an, was der verlangt.
Somit steht der Eintragung des FK-Fahrwerks in Verbindung mit den 205/40R17 Reifen nichts im Wege. Und erfahrungsgemäß schleift da auch nix…
Dann bleibt nur noch die Hürde der Eintragung der Abarth-Felgen an sich… aber das ist Dir ja bekannt. Am besten vorher mit dem Prüfer besprechen, ob er diese ohne Traglastangabe einträgt.
Empfehlung: Hier könnte eine Zulassung eines Abarths helfen, aus dem die Achslasten hervorgehen - die sind meist höher, als die der normalen 500er und somit kann man argumentieren, dass die Felgen quasi abwärts kompatibel wären
Die Traglast ist das Einzige, was nicht bekannt ist. Die Dimension von 7x17 und die ET von 35 oder 38 stehen in der Serien-Abarth-Felge innen drin.
Frag am besten nochmal vorher nach, ob der Prüfer Deiner Argumentation folgen kann… alles schwierig, aber machbar. Jedenfalls drücke ich Dir die Daumen für Dein Vorhaben
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Moin, und Danke für die Antwort. Aus meiner Sicht sollte auch kein Problem bestehen, da ich das ja so auf dem Fahrzeug habe, Ist hier nur etwas schwierig einen Sachverständigen ( der aber auch Sachverstand haben sollte ) zu finden.
Einen vom TÜV hab ich schon hinter mir. Da war nich viel "Sachverständnis" vorhanden, bzw. ging nur nach Schema F. Dazu braucht man diese Leute aber nicht. Beim TÜV Süd ist es jetzt so, das man dem Sachverständigen durch ganz Hamburg hinterher fahren muss. Früher waren die mal in den Service Stationen um Ihre "Dienstleistung" anzubieten. Aber auch nur mit Wochenlanger Wartezeit. Nun werd ich mal die KÜS probieren, und wie Du sagst alles was ich an Unterlagen hab ( da sollte draus hervorgehen das es beim Abarth so ist, und die Fahrzeuge ja ein Brüderliches Verhältnis haben ) und eine Meinung vorab von einem dieser Herren "beantragen". Es ist ja nicht so, das im Falle eines Unfalls , verursacht durch diese Fahwerkskombination, der TÜV irgendeine Verantwortung Übernehmen würde. Es sieht doch wohl sogar so aus, das ich mit dem Motorrad beim TÜV war, ( mit TÜV Stempel ) und eine Woche später in einer Polizei Kontrolle gesagt bekam, was alles nicht Original, oder nicht Eingetragen war. Da fragt man sich was das soll. Auf dem TÜV kann man sich dann nicht berufen, keine Chance. Naja, das ist halt Deutschland. Kann nicht Behaupten das es laut Statistik trotz keinem Vorhandenen TÜV in Schweden mehr Unfälle durch Technische Defekte gibt. Kann hier auch keine dazu finden, welche Unfälle auf Technische Fehler zurückzuführen sind. Schaun wir mal
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So war mal wieder beim TÜV. Grundsätzlich hat der Prüfer nichts dagegen die Reifen / Felgen (vom Abarth ohne ABE oder soetwas ) Einzutragen, aber der Abroll Umfang passt Ihm nicht, da die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein eine andere ist. Möchte eine Tacho Kontrollfahrt machen ( so um die 200 € kosten ) um dann zu sagen Ok, oder nicht. Wenn nicht, Einstellen kann er nichts. Hab mal aus Spaß mit einem Garmin Navi verglichen, danach währe alles im Limit. Dann aber nochmal ( dachte, kann nicht schaden ) das gleiche mit einem Huawei Smartphone und einer Tacho App gemacht, und siehe da, genau das Gegenteil. Auto ist schneller ( mehr als die wohl erlaubten 1,5% Abweichung ) als der Tacho anzeigt. Schaun wir mal.
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Reifenrechner | Reifenumfang Rechner | Tacho Rechner (reifensuchmaschine.de)
hier kannst du mal deine Wunschkombi eingeben, er sagt dir dann ob machbar oder nicht evtl. mit Tachoangleichung.
grüsse Rolf
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Hab ich mal gemacht. Tüv Prüfer sagt, das ist ein Statischer Wert, und die haben eine andere Formel ( wegen, Reifen dreht Fliehkräfte usw. ) und man sollte sich nicht auf diese verlassen. Mal sehen.
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So, hat geklappt 17", 205/40 sind eingetragen. Felgen stammen vom Abarth, d.H. keine ABE oder ähnliches vorhanden. Hab das Original Abarth Prospekt, einen Fahrzeugschein und das Auto mit den Felgen dabei gehabt. Tieferlegung wurde zurückgebaut, und alles ( bis auf die Dämpfer, Bilstein ) auf Original bebracht. Begutachtet, Probefahrt ( extrem im Kreis ob was schleift ) und eine Tachoprüffahrt wurde gemacht. Laut "Felgenrechner" hätte diese Rad/Reifen Kombi eine Tachoabweichung ergeben, die nicht Zulässig gewesen wäre. Hab dann mit Garmin Wander Navi gemessen ( bei 40,80 und 120 KM/H ) und war OK. Der Prüfer hatte dann auch genau so ein Gerät, und war Zufrieden. Das ganze hat 277€ gekostet, plus die Eintragung in die Papiere.
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