Doch, diese Felgen haben auch eine ABE.
Aber aufgrund der Auflagen im "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE" - was für ein Beamtendeutsch, ist diese Rad/Reifen Kombination einem Sachverständigen vorzustellen.
Bei mir waren es diese Auflagen: 11A; 245; 248
11A = Sachverständigenvorstellung;
245 = Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.;
248 = Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Habe den Passus FETT markiert um den es geht. Der TÜV Mann entscheidet dann letztendlich über passt oder passt nicht und es muss dann im Zweifel nachgearbeitet werden.
Entweder Radhäuser ausstellen oder Verbreiterung aufkleben.
Bei mir hat es gepasst und der Fahrzeugschein musste nicht angepasst werden. Dieser dann aber schon, sollte man umziehen und es ist eine andere Zulassungsstelle zuständig. So wurde mir das vom TÜV Mann mitgegeben.

