Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS)

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  • - Überwachungssysteme werden Pflicht -


    Eine kontinuierliche Überwachung der Reifen bringt mehr Sicherheit und spart Kraftstoff.

    Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS), auch Tire Pressure Monitoring Systems (TPMS) genannt, sind für Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G verbindlich als Erstausrüstung vorgeschrieben, wenn die Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt wurde. Gleiches gilt für alle Fahrzeuge dieser Klassen, die am 1.11.2014 oder später erstmals zugelassen wurden oder werden.


    Zu den Fahrzeugklassen M1 und M1G zählen Pkw und entsprechende Geländefahrzeuge. Auch für neue Wohnmobile dieser Klassifizierung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 2,5t sind RDKS vorgeschrieben. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist nicht erforderlich.


    Bisher waren diese Überwachungssysteme kein Bestandteil der Typzulassung und konnten deswegen im Zweifelsfall - z.B. bei der Verwendung eines zweiten Rädersatzes im Winter - außer Betrieb genommen werden. Dies ist nun nicht mehr erlaubt und auch nicht sinnvoll, da anderenfalls regelmäßig bei jedem Fahrzeugstart eine Fehlermeldung im Fahrerdisplay erscheint, die nicht abgeschaltet werden kann. Eine Deaktivierung des RDKS lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber im Rahmen einer HU nach § 29 der StVZO als „geringer Mangel“ eingestuft, der umgehend zu beseitigen ist.


    Bei Neuanschaffung von Reifen, schlägt sich dies ja auf einen höheren Kaufpreis nieder.
    Was haltet ihr von dieser neuen Verordnung bei Neuwagen?

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

    Mein 500X: 500X OFF ROAD 1.6 E-torq, Panda Lounge 1,2 8V

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