Eure Meinung zu diesem BGH Urteil!

Partner:
Feiertag?
  • BGH: Zweimal zu schnell - nur einmal Fahrverbot


    Karlsruhe (dpa) - Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klar.


    Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 Stundenkilometern binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 und einmal mit mindestens 150 Stundenkilometern geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot verhängt.


    Nach Ansicht der Karlsruher Richter war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht. Sonst wäre das ausdrücklich so geregelt. Das Fahrverbot solle «als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme» wirken. Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen und nur ein Fahrverbot zu verhängen. (Az. StR 227/15

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

    Mein 500X: 500X OFF ROAD 1.6 E-torq, Panda Lounge 1,2 8V
  • Wenn ich mir den Entscheidungstenor zu diesem Urteil anschaue, kann ich die Ansicht der Richter nicht nachvollziehen.
    Zitat: Wird über zwei Ordnungswidrigkeiten, die in Tatmehrheit stehen und jeweils mit einem Fahrverbot als Nebenfolge geahndet werden können, gleichzeitig entschieden, so ist nur ein einheitliches Fahrverbot zu verhängen.
    Wieso wurde über die beiden Ordnungswidrigkeiten, die ja immerhin in einem Abstand von fast 8 Wochen verübt wurden, gleichzeitig entschieden?
    Hat da unser Gesetzgeber gepennt oder habe ich in der Schule das Adjektiv falsch verstanden :D

    Mein 500C: 51KW, Lattementa Grün, Verdeck Beige.
  • Genau!


    ...und wie man an den hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen erkennen kann,
    ist dieser Täter ein unverbesserlicher!
    Zwischen den 2 Monaten wird er auch nicht moderater gefahren sein, er ist nur nicht aufgefallen!


    Die Rechtsprechung ist für mich hier ..... :thumbdown:

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

    Mein 500X: 500X OFF ROAD 1.6 E-torq, Panda Lounge 1,2 8V
  • Der Fehler liegt eindeutig beim AG Bielefeld. Da es sich um 2 zeitlich versetzte Verstöße handelte, hätten diese auch in 2 getrennten Verfahren verhandelt werden sollen. Aber wie sagt man so schön: "Vor Gericht und auf hoher See hilft nur der liebe Gott - da wäre ich lieber auf hoher See".

    Ich freue mich über Regen - wenn ich mich nicht darüber freuen würde, regnete es ja trotzdem :rolleyes:

    Mein 500L: 1.4 Lounge, Moda grau/weiß, 88 KW
  • Bei diesen wiederholten Vergehen kann man davon ausgehen, dass der Fahrer grundsätzlich zu schnell fährt. Zweimal bestrafen wäre mehr als angemessen, und bei dieser "Fahrkultur" wird er hoffentlich bald seinen Führerschein komplett abgeben müssen.

    Mein 500L: 500L Trekking 1.6 16V MultiJet Diesel 120PS in Cinema Schwarz
  • Ist doch praktisch. Dann kann man zukünftig binnen acht Wochen beliebig oft falsch parken und muss nur einen Strafzettel bezahlen ;)

    Mein 500: Fiat 500 Cult 105 PS TwinAir mit Interscope
  • Falschparken ?(


    Da ist erst einmal das Ordnungsamt für zuständig....


    Die Stadtkasse würde dadurch geschädigt!


    Da ist erst einmal kein Fahrverbot angesagt!
    Eigentlich eine gute Idee, man, die Stadt, könnte wiederholte Falschparker aus ihrer Stadt verbannen :D


    Endlich genügend Parkplätze vorhanden, besonders da wo man eigentlich nicht parken soll :P

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

    Mein 500X: 500X OFF ROAD 1.6 E-torq, Panda Lounge 1,2 8V

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!