Uconnect, das wunderschöne Navi!

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Feiertag?
  • Oh welche Freude, habe heute in meiner mail box wieder ein Angebot von Tomtom erhalten.


    Habe darauf hin einen USB-Stick in den USB Port meines Wagen gesteckt um die Daten auf den Stick zu ziehen,
    diesen dann in meinen PC gesteckt. Verbindung zum Tomtom Kartenupdate funktioniert.
    Aber wie immer bekommt man nur ein altes Update 942.6150 vom 14.12.2014 angeboten.
    Hätte mich auch gewundert, wenn es in diesem Jahr anders gewesen wäre.
    Was nutzt es, wenn man von Tomtom schöne Sonderangebote erhält, Fiat aber nicht in der Lage ist,
    mindestens 2 Kartenupdates pro Jahr zu implementieren.
    Hatte schon mehrmals Kontakt mit Tomtom und Fiat aufgenommen, aber in dieser Hinsicht ist der Support
    nicht vorhanden, einer schiebt dem anderen den schwarzen Peter zu, dem Kunden ist dadurch nicht geholfen.
    Im Internet findet man Beschwerden der ganzen Welt, aber nichts geschieht.


    Ebenso wird in der Werbung dem Kunden suggeriert, Radarwarner -Funktion ist vorbereitet.
    Soll doch wohl bedeuten, wenn ich mir die Radarwarner Software kaufe, kann ich sie in dem Uconnect auch verwenden.
    Dem ist aber nicht so, Fiat unterdrückt diese Funktionalität.


    Da lobe ich mir das Blue&Me in meinem Panda! Da bekommt man alles was man braucht.

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

    Mein 500X: 500X OFF ROAD 1.6 E-torq, Panda Lounge 1,2 8V

    Einmal editiert, zuletzt von JD4040 ()

  • Vom Radar-Warner rate ich ab. Das Programm muss gar nicht im Einsatz sein, schon der Besitz ist ein Vergehen.

    Ich freue mich über Regen - wenn ich mich nicht darüber freuen würde, regnete es ja trotzdem :rolleyes:

    Mein 500L: 1.4 Lounge, Moda grau/weiß, 88 KW
  • Der Besitz ist in Deutschland nicht strafbar!


    Nur die aktiven Warner, die auch mobile Stationen erfassen sind bei Besitz strafbar.
    Der Besitz von Radarwarner die von gesammelten Daten leben sind nicht strafbar!
    Warnen vor Unfallschwerpunkten ist ebenso erlaubt und Radarstationen sollen ja nur da stehen,
    wo Unfallschwerpunkte sind :D ?(

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  • Zu Zeiten der alten Gelben Post (staatlich) war der Besitz eines Rardarwarners als unerlaubte Funkanlage strafbar.


    Heute ist lediglich die Inbetriebnahme ein Problem.

    Mein 500X: 500X cross, cinema schwarz, 1.4 MultiAir, 4x2, innen Leder schwarz/rot
  • Ja, früher gab es ja auch noch die gelben VW Bullis die dann die Leute gesucht haben,
    die mit ihrem Funk die Nachbarn gestört haben :D

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  • Ich habe vor ein paar Tagen - weis aber nicht mehr in welcher Veröffentlichung - dass allein der Besitz eines Radarwarners strafbar ist. Allerdings habe ich mich gewundert, dass der ADAC eine Blitzer-App anbietet. ?(

    Ich freue mich über Regen - wenn ich mich nicht darüber freuen würde, regnete es ja trotzdem :rolleyes:

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  • Der Besitz von aktiven Radarwarnern mit Laserabtastung sind verboten.
    Der Besitz von GPS basierenden Geräten, die einfach nur gesammelte Daten ausgeben sind nicht verboten.

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  • Radarwarnern


    Wäre schon zufrieden wenn ich das Navi verstehen würde, Ausprache ist zum Teil mehr als gewöhnungsbedürftig und zum Teil findet es nicht einmal Strassen die es seit sicher 100 Jahren gibt obwohl es dann am Ziel die Strasse anzeigt? Habe seit vielen Jahren Tomtom Navis immer Mobile aber das im Fiat ist mehr als miserable. Auch die Sprachsteuerung funktioniert wärend der Fahrt nicht. Das können andere Marken die auch nicht Oberklasse sind deutlich besser wie zB.Ford

    Mein 500X: Cross Plus 4x4 Automatik 2.0 Multijet Vollausstattung jedoch ohne Skydome
  • Stimme dir zu, auf jedem Fall bei den fest installierten.


    In unserem Wohngebiet ist seit Jahrzehnten 30er Zone,
    Das Tomtom im Panda erkennt es, das fest installierte zeigt 50 an.


    Somit hat man beim Uconnect wohl schon eine alte Basiskarte verwendet
    und dann gibt es nur alle 2 Jahre ein Update :thumbdown:

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  • Nachdem ich nochmal recherchiert habe, komme ich doch noch einmal zurück auf die Blitzer-Apps. Diese sind gem. § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) tatsächlich verboten, s.a. Urteil des OLG Celle, Az. 2 Ss (OWi) 313/15) vom November 2015.


    Zitat "auto.de": Nach § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer keine technischen Geräte betreiben oder betriebsbereit bei sich haben, die dafür bestimmt sind, Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung anzuzeigen oder zu stören. Dies gilt laut Gesetz besonders für Geräte, die vor Geschwindigkeitsmessungen warnen oder diese stören, zum Beispiel also für sogenannte Radarwarner. Die Richter erklärten, dass auch ein Smartphone im Sinne der Straßenverkehrsordnung als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzusehen sei, wenn der Nutzer darauf eine Blitzer-App installiere und diese während der Fahrt einschalte. Die Rechtslage entspreche der bei einem Navi mit entsprechender Warnfunktion vor „Blitzern“. Ob die App tatsächlich funktioniert habe, sei nicht entscheidend. Von Bedeutung sei nur, dass der Fahrer ein betriebsbereites Gerät bei sich gehabt habe, dass dazu bestimmt gewesen sei, vor Tempokontrollen zu warnen.

    Ich freue mich über Regen - wenn ich mich nicht darüber freuen würde, regnete es ja trotzdem :rolleyes:

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  • Ein feiner Unterschied, es ging um den Besitz solcher Geräte ;)
    ...und der Besitz von passiven Geräten ist nicht strafbar.
    Aktive Laser-Geräte können bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmt werden,
    auch wenn diese nicht aktiv waren.


    Es ist auch nicht verboten, sich Orte von Interesse oder auch Unfallschwerpunkte anzeigen zu lassen.
    Habe es mal ausprobiert beim Uconnect Orte von Interesse eingetragen :D
    Es gibt im Internet auch Listen da stehen die ganzen Knipskisten drin,
    beim Uconnect müsste man die alle händisch eintragen, es gibt noch keine Lösung für MS basierende Geräte,
    noch nicht :D


    ...und der Vergleich mit der Smartphone App, naja da brauchst du einen Beifahrer, der darf dich vor Blitzkisten warnen,
    der darf dir die Meldungen vorlesen :D


    Zudem, die Polizisten auf den Straßen werden immer weniger, eine "normale" Verkehrskontrolle gibt es kaum noch....
    ...und Knipskisten sollen ja den Verkehr sicherer machen, daher stehen sie ja nur an Unfallschwerpunkten ;)

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

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  • So eindeutig ist die Rechtslage nicht, denn soweit ich es mitbekommen habe, sind Navis eben nicht vom Hersteller dazu bestimmt, vor Tempokontrollen zu warnen sondern einfach dazu, den Weg zu suchen.


    Aber darauf kommt es eben an, auf die herstellerseitige Bestimmung.


    Ist ähnlich wie das (von Polizisten) immer wieder mal behauptete Verbot, Baseballschläger im Auto mitführen zu dürfen.

    Mein 500X: 500X cross, cinema schwarz, 1.4 MultiAir, 4x2, innen Leder schwarz/rot
  • Das wäre ja auch ein Ding, dann dürfte ich meine Axt ja auch nicht im Wagen mitführen ;)

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

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  • Beim Baseballschläger machen sie eher Probleme als bei der Axt.


    Du darfst sie aber nicht verändern, also bsp. einen Dorn auf der stumpfen Seite anbringen, oder ähnl. Auch die Doppelaxt ist kein Werkzeug.

    Mein 500X: 500X cross, cinema schwarz, 1.4 MultiAir, 4x2, innen Leder schwarz/rot
  • Auch die Doppelaxt ist kein Werkzeug


    Wenn Du gleichzeitig über Kopf arbeitest schon... :D

    Scheißegal wer Dein Vater ist...wenn ich einen See fotografieren will, läuft niemand übers Wasser...:D

    Mein 500S: 500S Cabrio....schwarz wie die Nacht mit schwarzem Verdeck...roten Spiegeln und Bremssätteln
  • Zitat von »ronny« Auch die Doppelaxt ist kein Werkzeug



    Doppelaxt auch Labrys genannt! ?(


    Im Zusammenhang mit weiblichen Lebensformen und Sexualität steht die Labrys als Symbol für die lesbische Homosexualität,
    kann aber auch im feministisch-matriarchalen Kontext Verwendung finden.


    Also hat Ronny Recht :D

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

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