Hallo zusamnen.
Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten..
Ich habe vor mir den Fiat 500 zu kaufen. Dieser steht beim Autohändler im Freien (kein original Fiat Händler)
Das Auto wird für 11.900 euro, laut Händler, als Neuwagen, verkauft. Erstzulassung Oktober 2014. Ich denke, es handelt sich um eine "Sonderherstellung" oder Limited Edition, da das Model laut Aushängeschild als "Fiat 500 Club" angeboten wird, welches ich so vorher noch nicht kannte. Laut Tachostand ist das Auto 2 KM gefahren (eine Probefahrt meinerseits ist auch erfolgt). Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass ein Neuwagen auch als Neuwagen verkauft werdem darf. Dazu gibt es, wenn ich es richtig verstanden habe, ein Urteil vom BGH.
"Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als neu klassifiziert, wenn:
- nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind
- er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind)
- er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
- das Modell noch unverändert hergestellt wird."
(Quelle: Wikipedia)
Gelten diese "Richtlinien" für den Kauf zwischen Händler und Hersteller oder auch für mich als "Endkäufer". Wenn ja, dürfte mir der Händler ja den Wagen nicht als Neuwagen verkaufen. Oder sehe ich das falsch? Wie stelle ich Standschäden fest und wird dieses Modell noch hergestellt?!
Dazu kommt noch dazu, dass ich durch die Erstzulassung im Oktober 2014 schon 7 Monate an Herstellergarantie verloren habe...sollte ich das Auto trotzdem noch kaufen?
Danke für eure Hilfe
Lg. Maria