Also Maria,
du kaufst den Wagen...und hast 2 Jahre Garantie!
Der Verkäufer ist für die Garantieabwicklung zuständig, was er mit den 7 Monaten macht ist für dich unerheblich.
Für die Garantierestlaufzeit, in deinem Fall 7 Monate, haftet dein Verkäufer, so ist das Recht!
Man kann sich ja auch täuschen...aber hier scheint alles o.k. zu sein, aber Papiere zeigen lassen,
er hat ja nichts zu verbergen....und wenn er der "Erstkäufer" ist, so ist es auch kein EG-Import,
sondern er ist der Erstinverkehrbringer. Alles super!
Der Händler ist schon einige Jahrzehnte im Geschäft, ohne Negativwerbung!
Was soll ich da noch sagen.
Bezüglich Garantieverlängerung kann ich dir wirklich nur noch einmal raten,
genau die Klauseln zu lesen. 500€ oder 700€ sind schnell rausgeschmissen.
Wichtig! Ausschlußkriterien! Haftungsbeschränkungen!
Im übrigen, habe schon Verlängerungen gesehen, die haben nur das Geldverdienen verlängert