Für Nutzer von Fahrzeugen des Konzerns FCA die ihr Fahrzeug
finanziert oder geleast haben, gibt es gute Möglichkeiten, Vertragsprüfung, mit
einem nachträglichen Widerspruch gg. den Vertrag, auch noch nach Jahren aus den
Verträgen zu kommen, Gezahlte Tilgungen zurück zu bekommen und das Fahrzeug ab
Verträgen 2014 ohne Abzüge für Nutzung zurückzugeben.
Vereinfacht gesagt, man ist dann gratis gefahren.
Am Anfang steht der Widerruf durch den Kreditnehmer, wenn
der eigene Vertrag als rechtsunwirksam eingestuft werden kann.
Die FCA Bank wird diesen ablehnen.
Dann muss man mit Hilfe eines Anwalts auf Anerkennung des
Widerrufes dringen.
Wenn dieser wieder abgelehnt wird kommt die Klage.
Da diese beim Landgericht eingereicht wird (keine 1. Instanz
beim Amtsgericht), stehen bis zum BGH 3 Instanzen, die i.d.R. durch Rechtsschutzversicherung
abgedeckt sind.
Einige RS-Versicherer haben ob der vielen Klagen das Widerrufsrecht
ab ca. 2017 aus ihren Verträgen gestrichen, prüfen.
Bei Neuverträgen, welche die Leistung anbieten, besteht meist
eine Wartepflicht von 3 Monaten.
Der Widerruf ist an kein Zeitfenster gebunden, somit kein
Problem (Wartefrist).
Bisher war es so, dass die Banken, wenn es sich abzeichnete,
dass sie im Revisionsverfahren (OLG) verlieren, das erstinstanzliche Urteil
akzeptierten.
Hintergund: Man vermeidet das der Kläger vor den BGH ziehen
kann, mit dortigem Urteil Sammelklagen eingesammelt werden können und man als
Beklagte eine Masse von Forderungen präsentiert bekommt.
Die wichtigsten Urteile in der Sache hänge ich unten an.
Dies zur Infor, denn obwohl der Sachverhalt im Rahmen der
Diesel-Problematik als Umweg medial präsent war, hat vielleicht der eine oder
andere noch nichts davon gehört, ist aber möglicherweise Zielgruppe und
interessiert.
Urteil LG Ravensburg, Az. 2 O 259/17 gg. Volkswagen Bank,
Urteil Rechtskräftig, Revisionsantrag beim OLG durch VW Bank zurückgezogen.
Urteil LG Ravensburg (Az. 2 O 164/19), gg. BMW Bank (nichts
rechtskräftig).
Urteil gegen FCA Bank Deutschland GmbH, Landgericht Limburg,
06.03.2019
Aktenzeichen: 1 O 55/19 (nicht rechtskräftig)